Benützungs – und Gebührenordnung

  1. Die Kirche und das Kirchgemeindehaus sowie die dazugehörigen Räume sind eine Stätte zur Pflege und Förderung aktiven Gemeindelebens.
  2. Die Räumlichkeiten dienen in erster Linie den Aktivitäten unserer Kirchgemeinde. Sie stehen auch anderen Organisationen und Privatpersonen zur Verfügung, wobei Veranstaltungen der reformierten Kirchgemeinde Vorrang haben.
  3. Die Kirchenpflege entscheidet über die Benützung der kirchlichen Räume durch andere Konfessionen und ausserkirchlichen Gemeinschaften. Die Veranstaltungen sollen dem Wesen der Kirche nicht widersprechen.
  4. Für die Benützung der Kirche und des Kirchgemeindehauses werden Gebühren erhoben.
  5. Für jede Benützung ist ein Gesuch mit dem offiziellen Formular an das Kirchgemeindesekretariat einzureichen.
  6. Der Sigrist übergibt und übernimmt die Liegenschaft und ist bei Bedarf bei den Anlässen anwesend.
  7. Die Veranstaltungen sind zeitlich so anzusetzen, dass das Haus um 22 Uhr geschlossen werden kann.
    Bei Tagesveranstaltungen müssen die Räumlichkeiten bis 18 Uhr aufgeräumt sein.
  8. Der Mieter haftet für Beschädigungen an Gebäude und Mobiliar. Schäden sind dem Sigristen sofort zu melden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Rechnungstellung erfolgt jeweils nach dem Anlass, zahlbar innert 30 Tagen netto.
  10. Alle Gebühren fliessen in die Kirchenkasse.

Die Benützungs- und Gebührenordnung tritt per 01.08.2018 in Kraft.

Präsidentin:                                  Aktuarin:
E. Savoy                                           A. Gloor

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Bemerkungen zu Benützungs- und Gebührenordnung

  1. Je nach Art und Zeit der Veranstaltungen sind zu entrichten:
  • Mietgebühr
  • Heizkosten während der Zeit von Oktober – April
  • Bearbeitungsgebühr
  • Reinigungskosten nach Aufwand
  • Kosten für besondere Arbeiten (nach Vereinbarung)
  1. Die Gebühren werden wie folgt erhoben:

 

Tarif A: Mitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Seon

  • Kirchliche Veranstaltungen in der Kirche sind kostenlos
  • Kulturelle Veranstaltungen sind kostenpflichtig

Tarif B: Partnerkirchen der Schweiz. Evangelischen Allianz, auswärtige Reformierte und Mitglieder               der katholischen und orthodoxen Kirche

  • Hochzeiten und Abdankungen
  • Kulturelle Veranstaltungen

Tarif C: Alle anderen inkl. aus der Kirche ausgetretene

  • Hochzeiten und Abdankungen
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  1. Die Zuteilung in die verschiedenen Tarifstufen erfolgt durch die Kirchenpflege.
  2. Bei Kursen und mehrtägigen Veranstaltungen wird von Fall zu Fall durch die Kirchenpflege entschieden.

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HAUSORDNUNG

Übergabe/Übernahme der Räume
Bitte kontaktieren Sie vor der Veranstaltung den Sigristen, (Tel 062 769 10 98, email sigrist@ref-kirche-seon.ch ) oder den Stellvertreter. Bitte vereinbaren Sie mit ihm einen Termin.

Mobiliar
Das Mobiliar ist nach der Veranstaltung entsprechend den Abmachungen mit dem Sigristen wieder zu platzieren.

Kirche
Beim Einrichten von Anlässen in der Kirche ist der Sigrist zwingend anwesend. Die Bedienung der technischen Anlagen geschieht ausschliesslich durch den Sigrist.
Die Verschiebung des Taufsteins darf nur durch den Sigrist vorgenommen werden. Dies kann nur nach Voranmeldung ausgeführt werden und ist gebührenpflichtig.
An den Kirchenwänden und Säulen dürfen weder Schmuck noch Plakate angebracht werden.
Bei Hochzeiten ist das Streuen von echten Blütenblättern in Kirche und Foyer untersagt (Flecken auf Steinböden).
Aus ethischen Gründen bitten wir, auf das Streuen von Reis zu verzichten.

Küche
In der Küche finden Sie Instruktionen bezüglich der Benutzung von Kaffeemaschinen und Geschirrspüler. Das Geschirr ist in sauberem Zustand und der gleichen Ordnung wieder in die Schränke oder Schubladen zu räumen. Allfällige Beschädigungen bitte dem Sigristen melden.

Parkplätze
Eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen steht auf dem Areal bei der Kirche zur Verfügung.

Rauchverbot
In der Kirche und in allen Räumen des Kirchgemeindehauses gilt absolutes Rauchverbot. Beim Rauchen im Freien sind die vorhandenen Aschenbecher zu nutzen!

Reinigung
Die Räumlichkeiten sind besenrein abzugeben (Böden wischen). WC Anlagen sind sauber zu verlassen.

Abfälle
Abfallsäcke für kleine Mengen sind vorhanden. Bei grösseren Anlässen (Apéro Hochzeit etc.) ist der Veranstalter für die Entsorgung verantwortlich, ansonsten werden die Aufwendungen und Gebühren in Rechnung gestellt. Flaschen-Leergut bitte mitnehmen.